Beglaubigte Übersetzungen
aus dem Niederländischen und Russischen ins Deutsche
und aus dem Deutschen ins Russische und Niederländische
Nicht beglaubigte Übersetzungen von Urkunden oder Ausweisen werden von deutschen Behörden nicht anerkannt. Und auch bei Arbeitgebern oder Universitäten führen nicht beglaubigte Übersetzungen von Diplomen und Zeugnissen nur selten zum Ziel.
Als beeidigter Übersetzer für Deutsch, Russisch und Niederländisch bin ich dazu ermächtigt, Ihre Dokumente und Urkunden zu übersetzen. Meine beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten und Arbeitgebern deutschlandweit anerkannt.
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